Jupident - Stiftung
Kurzname | Jupident |
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Institution | Jupident - Stiftung |
Adresse | Jupident 2-22, 6824 Schlins |
Telefon | 05524/8271-0 |
Telefax | DW 50 |
info@jupident.at | |
Internet | www.jupident.at |
Info | Bereiche:
Kinderwohngruppen und Kinderwohngruppenintensiv Jugendwohngemeinschaften und Jugendwohngruppen Internat Berufsvorschule und Jugendtagesgruppe Kindertagesbetreuungsgruppen Heilpädagogischer Kindergarten Landessonderschule Zielgruppe: Die Angebote der Stiftung Jupident richten sich an Kinder und Jugendliche mit erschwerten Entwicklungsprozessen, die eine intensive Begleitung entweder im privaten Alltag oder im Bereich Bildung benötigen. Es wird grundsätzlich kein Unterschied gemacht, ob der Unterstützungsbedarf aus einer familiären Überlastung herrührt oder das Kind selbst eine psychische oder physische Beeinträchtigung zeigt. Die Klientinnen und Klienten der Stiftung Jupident weisen eine große Altersspanne auf. Während die Jüngsten sich im Kindergartenalter befinden, können die Ältesten in Einzelfällen auch über ihre Volljährigkeit hinausbegleitet werden. Alle Einrichtungen werden inklusiv geführt, d.h. es finden sich darin Klientinnen und Klienten mit sehr unterschiedlichen Hintergründen und Bedürfnissen. Lediglich Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Pflegebedarf werden in einer Spezialeinrichtung betreut, die über die erforderliche medizinische Ausstattung und einschlägig geschulte Fachkräfte verfügt. Zugang: Die einzelnen Fachbereiche der Stiftung Jupident haben unterschiedliche Zugänge. Über Integrationshilfeanträge der Klientinnen und Klienten beim Amt der Vorarlberger Landesregierung erhält man einen Platz in der Berufsvorschule (BVS), den Jugendtagesgruppen (JTG), den Jugendwohngruppen (Internatsform) sowie den Kindertagesgruppen (KTG). Für die Aufnahme in den Heilpädagogischen Kindergarten benötigt man ein psychiatrisches Gutachten und die Zustimmung der Abteilung Elementarpädagogik. Alle ganzjährigen Angebote der Stiftung Jupident (Jugendwohngemeinschaften, Kinderwohngruppen und Kinderwohngruppenintensiv) haben eine Betriebsbewilligung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Die Zuweisung erfolgt überwiegend durch die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe, ist aber grundsätzlich auch über den Bereich Chancengleichheit möglich. |
Stichworte | Behinderte Menschen Berufsvorschule Heilpädagogischer Kindergarten Internat Jugendwohngruppen Kinder Kinderbetreuung Kinderwohngruppen Menschen mit Behinderung Sonderschule Tagesbetreuung |